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Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP)

Recht

Gesetzliche Prüfung der Umweltauswirkungen vor Genehmigung.

Die UVP bewertet die Auswirkungen eines Vorhabens auf Mensch und Umwelt vor der Genehmigung. Für PV-Freiflächenanlagen ist ab bestimmten Schwellenwerten (in der Regel ab 20 ha) eine UVP oder zumindest eine Vorprüfung erforderlich. Der artenschutzrechtliche Fachbeitrag (ASP) ist häufig ein zentraler Bestandteil.

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